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SG Dresden, 24.06.2014 - S 48 AS 6793/13 |
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Verfahrensgang
- SG Dresden, 24.06.2014 - S 48 AS 6793/13
- LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 861/14
Wird zitiert von ...
- LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 861/14
Sozialgerichtliches Verfahren; Urteil trotz Erledigterklärung
Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit des Sozialgerichts Dresden unter dem Aktenzeichen S 48 AS 6793/13 durch die Erledigterklärungen vom 26. November 2013 und 12. Dezember 2013 erledigt hat.Der Kläger hat am 10. Oktober 2013 Untätigkeitsklage erhoben (Az. S 48 AS 6793/13), da über seinen Widerspruch vom 29. Mai 2013 gegen den Bescheid vom 23. Mai 2013 zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden gewesen ist.
Dieser am 12. Dezember 2013 beim Sozialgericht Dresden als elektronisches Dokument eingegangene Schriftsatz ist nicht zur Akte des sozialgerichtlichen Verfahrens Az. S 48 AS 6793/13 genommen worden.
den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 24. Juni 2014 aufzuheben und festzustellen, dass das Klageverfahren Az. S 48 AS 6793/13 in der Hauptsache erledigt ist.